Insbesondere betrifft dies das Thema politische Äußerungen und Betätigungen – im linken Lager kursieren z.B. teils wilde Phantasien bezüglich der Maßreglung von Beamten.
Wichtig dabei ist auch das Verhalten der AfD-Führung, die gerade in Rechtsauseinandersetzungen in der Vergangenheit nicht wirklich gut beraten schien und nach meinem Eindruck nicht trittsicher agiert hat – in einer fast typisch deutschen „Strategie“ – der fiesen Mischung aus gleichzeitig Gas geben (aufpeitschende, teils spalterische Rhetorik in social media, in Pressekonferenzen und auch in Parlamenten) und Bremsen (Abwehr der Verbotsphantasien durch seriöses Agieren auf dem Boden des Grundgesetzes) - konnte man sich bis dato offenbar nicht wirklich entscheiden, was man eigentlich will.
Dies wird auch medial so analysiert – exemplarisch verweisen möchte ich auf einen Kommentar von Gunnar Schupelius in der BZ Berlin oder diesen Text von Vera Lengsfeld.
Seit gestern früh gibt es da aber einen neuen Status: Mit dem Schriftsatz der Kanzlei Höcker fährt die AfD einen aus meiner Sicht sauberen und zielführenden juristischen Gegenangriff auf den Verfassungsschutz - leider bin ich nicht sicher, ob der Schriftsatz noch im Netz zugänglich ist - ursprünglich konnte man ihn über Bild einsehen, jetzt habe ich ihn über diesen Link bei Politico gefunden.
Dieses Vorgehen der AfD-Führung halte ich für zielführend und richtig.
Und nach einem ersten kurzen Durchschauen hat mich insbesondere sehr gefreut, dass Kanzlei Höcker nach meinem Eindruck juristisch und inhaltlich so argumentiert, wie ich (Nichtjurist, Nichtverfassungsrechtler) ebenfalls gedacht habe: Insbesondere übrigens auch was das Reizthema Religionsfreiheit und Islam angeht.
Dieses Beispiel möchte ich auch explizit ausführen. Im Schriftsatz sagt der Rechtsbeistand der AfD:
„Die Klägerin/Antragstellerin (also die Afd, PL) bekennt sich zum Grundgesetz sowie zur Religionsfreiheit und wendet sich somit (nur) gegen jene Religionsausübung, die nicht mehr im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vollzogen wird.“
Und genau in diese Richtung muss jetzt auch konsistent politisch agiert werden!
Jeder Verantwortliche in der AfD, insbesondere die Vorsitzenden der Verbände und Fraktionen müssen an erster Stelle immer betonen, dass die AfD programmatisch und personell fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Der bayerische Landesvorsitzende Stephan Protschka hat dies z.B. selbstverständlich getan – die ewige politische Gegenanklage dagegen ist zwar nicht falsch, aber hilft in der konkreten Situation meines Erachtens nach wenig. Und ist eine Ausgeburt der Bonner Bekenntnis-Hinterzimmerpolitik, von der das ganze Land, aber eben auch die AfD wegmuss.
Die Hinterzimmer-Partei aus intriganter Bündelei, Bekenntniszwängen und ewigen sachfremden Grabenkämpfen ist tot. Und auch das muss der AfD klar sein: Eine tatsächlich verfassungsfeindliche Partei wird nicht durch hohe Wahlzustimmung geschützt. Das genaue Gegenteil ist richtig: Deshalb muss die AfD, wenn sie als Organisation überleben will, den von Kanzlei Höcker vorgezeichneten Weg konsequent politisch, medial und juristisch verfolgen.
